Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hans Eisenring AG

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Hans Eisenring AG und ihren Kunden, die durch Werkverträge oder Einzelverträge beschrieben werden. Sie bilden einen integrierten Bestandteil dieser geschlossenen Verträge und gelten mit Abschluss des Vertrages als anerkannt. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Hans Eisenring AG und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Webseite der Hans Eisenring AG ist eine Plattform für die Präsentation des Unternehmens und seiner Dienstleistungen. Die auf der Webseite publizierten Informationen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen. Die Hans Eisenring AG übernimmt für die Informationen auf ihrer Webseite keinerlei Gewährleistung hinsichtlich deren Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit.

2. Offerten / Angebote / Verträge

Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte. Eine Offerte der Hans Eisenring AG ist während 90 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes. Konstruktion – und Materialänderungen im Sinne einer fortschrittlichen Weiterentwicklung der Produkte und der Produktionstechnik bleiben vorbehalten. Die Offert Preise basieren auf entsprechenden Stückzahlen. Kleinere oder grössere Stückzahlen ergeben entsprechende Mehr- oder Minderpreise. Etappenweise Lieferungen ergeben Mehrpreise, sofern sie in den Offerten nicht ausdrücklich bereits erfasst und ausgewiesen sind. Die Verträge und sämtliche Vertragsänderungen werden schriftlich abgeschlossen. Dem Auftraggeber wird eine schriftliche Auftragsbestätigung zugestellt. Vom Kunden visierte Auftragsbestätigungen (neuste Datierung) gelten als verbindlich. Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten allfälligen Mehrkosten. Herstellerbedingte Modellwechsel bleiben auch bei Verträgen vorbehalten. Ohne gravierende optische oder technische Änderungen, wird automatisch das entsprechende, technisch mindestens gleichwertige Nachfolgemodell (ohne Mehr-/Minderpreis) geliefert und eingebaut. Modelländerungen bei Geräten bleiben vorbehalten und geben keinen Anlass zu Reklamationen. Auf den Plänen wiedergegebene Farben und Details können sich teilweise vom Originalfarbton, bzw. Originaldesign unterscheiden. Abgegebene Muster sollen ein Bild der Ausführung vermitteln. Sie sind nur als Typenmuster zu betrachten. Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer. Allfällige Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen auch dann zulasten des Auftraggebers, wenn eine bereits unterschriebene Auftragsbestätigung vorhanden ist. Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt: 30% bei Auftragserteilung (Gut zur Ausführung), 60% bei Lieferung und 10% nach Abnahme. Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich. Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.

3. Schutz des geistigen Eigentums

Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des Angebotes der Hans Eisenring AG bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben. Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge der Hans Eisenring AG dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden.

4. Lieferung & Montage

Die Lieferung erfolgt bei Baumontage franko Baustelle inkl. abladen und verteilen. Ohne Montage erfolgt die Lieferung franko Domizil ohne abladen und verteilen. Bei anderen Lieferarten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zulasten des Käufer s. Die vereinbarten Lieferfristen sind verbindlich sobald der Auftraggeber alle erforderlichen Angaben bzw. die Ausführungspläne oder Auftragsbestätigungen unterzeichnet retourniert hat. Terminverzögerungen bei Lieferfristen und Fertigstellungstermine infolge verspäteten Eintreffen der Zulieferanten von Lieferanten oder unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, politische Wirren, Streiks bei Lieferanten bleiben vorbehalten. Abmachungen betreffend Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Die genauen Liefertermine werden zwischen der Disposition der Hans Eisenring AG und dem Auftraggeber vor Montage telefonisch rückbestätigt, bzw. abgesprochen. Die Einbauküche der Hans Eisenring ist ein Qualitätsprodukt modernster Technologie und Materialbeschaffenheit und wird mit grösster Sorgfalt von spezialisierten Monteuren eingebaut. Die Einbauküche weist folgende produktbedingte Eigenschaften auf: Alle Türen, Schubladen, und Auszüge sind, soweit technisch möglich, mit einem Dämpfungssystem ausgestattet (nicht möglich bei vereinzelten Auszugs – und Eckschränke, Klappfronten, integrierte Einbaugeräte, gewisse Abfallsysteme, etc.). Beim Programm Eisenring SMS/QR muss die Türdämpfung separat bestellt werden. Der demontable Möbelsockel (Abschlussblende zum Boden) weist unten eine integrierte Gummilippe auf, welche eine wirksame Abdichtung gegen den Bodenbelag gewä hrleistet. Deshalb wird keine Kitt Fuge beim Übergang Boden/Sockelblende erstellt und sollte auch bauseits nicht erstellt werden (Service für Geschirrspüler!). Der fest montierte Möbelsockel (SMS-Norm) weißt unten keine Gummilippe auf. Deshalb muss bauseits eine Kitt Fuge beim Übergang Boden / Sockel erstellt werden (Schäden durch Unterlassung sind von der Garantieleistungen ausgeschlossen). Die Untersichten der Oberschrankmöbel sind weiss. Ausnahmen sind Offenregale und Oberschrankmöbel mit transparenten Glasfronten. Diese Untersichten sind immer gleichfarbig wie die Korpus-Innenfarbe. Bei Kombination von Standard- Oberschränken und Möbel mit Glas- fronten, bzw. Offenregalen, kann somit in der Untersichtfläche eine Zweifarbigkeit entstehen. Auf Wunsch kann diese mit einer zusätzlichen Verkleidung der Untersicht in Frontfarbe vermieden werden. Die Oberschrankmöbel können je nach Produkt rückwandseitig einen Wandabstand zur permanenten Luftzirkulation aufweisen. Je nach Materialisierung der Rückwandverkleidung kann dieser Lüftungsschlitz bis 15 mm betragen. Trennfugen von Steinabdeckungen werden nach Einbaumöglichkeiten und Format der Unmassplatten werkseitig bestimmt. Der durch unsere Arbeiten anfallende Abfall wird durch uns entsorgt. Die Schallschutzanforderungen (schalldämmende Montage) und daraus abgeleitete Massnahmen bei der Küchenmontage werden vom Kunden beantragt und mit de n Planungsfachleuten der Hans Eisenring AG abgestimmt. Erhöhte Anforderung nach SIA Norm 181 „Schallschutz im Hoch- bau“ bedeutet nicht zwingend eine schalldämmende Montage. Diese muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden. Die Mehrkosten für Schallschutzmassnahmen werden im Angebot der Hans Eisenring AG definiert. Die Ausführung der schalldämmenden Montage erfolgt nach den Richtlinien des Küchen-Verbandes oder mit schallschutztechnisch mindestens gleichwertigen Lösungen.

5. Abnahme

Beinhaltet die Leistung der Hans Eisenring AG auch die Montage, erfolgt eine Bauabnahme gemäss Art. 157 ff. SIA. Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware bzw. – soweit eine Montage erforderlich ist – mit Bauabnahme auf den Kunden über.

6. Pflichten des Auftraggebers

Die notwendigen Unterlagen zur Ausführung auf den vereinbarten Termin sind vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stel len. Verspätete Angaben zu Ausführung ergeben entsprechende Terminverschiebungen. Eine ungehinderte Zufahrt zur Baustelle und die Sicherstellung einer ungehinderten Montage durch die Hans Eisenring AG muss durch den Auftraggeber gewährleistet werden. Andernfalls hat der Auftraggeber die zusätzlichen Mehrkosten zu tragen. Der Auftraggeber stellt Unternehmen, die am Ausbau von Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oder über 15 m Höhe beschäftigt sind, geeignete vertikale
Transportmöglichkeiten für Leute und Material kostenlos zur Verfügung. Müssen diese Einrichtungen durch die Hans Eisenring AG gestellt werden, ist dies gesondert zu vergüten. Geschosse oder Höhen berechnen sich ob Bauzugang (SlA 118, Art. 135, Abs. 4). Sinngemäss gilt dies auc h für Terrassenhäuser. Bauseitige Arbeiten sind genau nach Angaben und Zeichnungen der Hans Eisenring AG so rechtzeitig auszuführen, dass die Montage ohne Verz ug erfolgen kann. Bei Beginn der Montagearbeiten müssen bauseitig folgende Bedingungen für eine einwandfreie Montage erfüllt sein: Trockene Wände. Fenster angeschlagen. Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden verlegt, begehbar, freigeräumt und trocken. Installationen für elektrische Geräte, Gas und Wasser vorbereitet; Kabel eingezogen; Steckdosen für Dampfabzug; Kühlschrank, Geschirrspüler und Licht montiert. Mauerkasten für Abluftrohr versetzt. Baustelle ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen.
Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschrieb. Allfällige Nach- oder Mehrarbeiten, Wartelöhne, zusätzliche Spesen, etc., die aus Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind separat zu vergüten. Der Hans Eisenring AG werden die Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Strom- und Wasserkosten gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Für Montagematerial und Werkzeuge ist seitens des Bestellers ein geeigneter abschliessbarer Raum pro Baueinheit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Über die Eignung entscheidet die Hans Eisenring AG.

7. Bauverzögerung

Bauverzögerungen von mehr als 3 Arbeitstagen sind vom Auftraggeber mindestens 18 Arbeitstage vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin schriftlich zu melden. Bei Terminverschiebungen infolge Bauverzögerungen behalten wir uns vor, die Fertigstellung des (Gesamt)Auftrages dem neuen Termin anzupassen. Sollten dadurch teuerungsbedingte Mehrkosten entstehen, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Werden Terminverschiebungen nicht rechtzeitig bekanntgegeben und wird die Ware demzufolge auf den ursprünglichen Termin gefertigt, so stellt der Auftraggeber auf der Baustelle einen geeigneten Raum zu Einlagerung der bestellten Ware zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall das Risiko für Wasser-, Feuer-, Einbruch-, Diebstahl und andere Schäden. Massnahmen zum Schutz der Produkte gegen Verschmutzung und Beschädigung sind bauseits vorzukehren. Bei Lagerhaltung der Küchenmöbel, bedingt durch bauseitige Verzögerung, wird die vereinbarte Akontozahlung fällig. Die aufgrund zu spät gemeldeten Terminverschiebungen und bei der Hans Eisenring AG eingelagerten Küchen werden mit CHF 40.- exkl. MwSt. pro Küche und Kalendertag in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung – Flächen aus Stein / Keramik

Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Mass Skizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr. Naturstein weist nicht immer ein gleichmässiges Aussehen auf. Diese können naturbedingt kleine Adern, Farbdifferenzen, Poren, Haarrisse oder Einschlüsse aufweisen. Diese sind absolut normal und bedeuten keine Wertverminderung. Ist nichts speziell erwähnt, so wird standardmässig bei Abdeckungen kein Tropfteil eingeschliffen. Matte, geflammte und gebürstete Granitoberflächen sind im Gegensatz zu polierten Oberflächen anfälliger auf Fleckenbildung. Erst nach erfolgter Massaufnahme vor Ort kann die effektiv einzusetzende Materialmenge definiert und verrechnet werden. Quarzstein ist ein Kompositgestein mit ca. 93% Quarz. Dem Quarz wird ein Gemisch von Harz.- und Farbstoffen zugesetzt. Die Farben / Pigmentanteile können somit geringfügig von den Mustern abweichen. Keramik ist eine hoch entwickelte Kombination der zur Herstellung von Glas, Keramik oder Quarzflächen verwendeten Rohstoffe. Die Farben (Pigmentanteile) können von den Mustern abw eichen. Trennfugen werden nach Einbaumöglichkeiten und Format der Unmassplatten werkseitig bestimmt. Elastische oder starre Fugen bei Küchenabdeckungen und/oder Stehborden sind wartungsbedürftig und sind somit nicht garantiepflichtig gemäss SIA. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN Vorgaben, des Brandschutzes und der örtlichen Vorschriften.

9. Garantie

Auf Küchenmöbel gewähren wir 5 Jahre Garantie für nachweisbare Werkstoffmängel und fehlerhafte oder unsachgemässe Verarbeitun g. Bei Elektrogeräten gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Bei Lichteinbauten gilt grundsätzlich eine 2 Jahres-Garantie im Rahmen der bekannten Gesetzgebung (Produktgarantie). Im Abfallelement der Küche ist ein Service-Schild mit der für die Küche gültigen Kommissionsnummer angebracht. Diese benötigt der Kunde für allfällige Rückfragen oder zur Anmeldung von Garantiefällen, Servicearbeiten oder Reparaturen. Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung bzw. bei Bauabnahme zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Bauabnahme an die Hans Eisenring AG gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nic ht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Garantiezeit an die Hans Eisenring AG gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Garantiezeit wird jede Haftung abgelehnt. Werden vor der Hausübergabe fehlende Teile oder Mängel an der Küche festgestellt, sind diese umgehend dem zu ständigen Bauleiter zu melden. Für allfällig später auftretende Mä ngel- oder Garantieerledigungen, sowie Reparaturen an sämtlichen Haushaltsgeräten soll der Kunde direkt unsere Service Center Hotline 0848 969 000 kontaktieren. Dabei ist die Produkte- und Seriennummer des jeweiligen Gerätes zu nennen, welche sich auf dem Serviceschild des Gerätes befindet. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge Feuchtigkeit, übermässigen Heizen, Fahrlässigkeit sowie unsachgemässer Behandlung oder Abänderung der Möbel und Apparate. Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht der Hans Eisenring AG insbesondere das Recht zur Nachbesserung zu. Darüber hinaus kan n Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware gegen Rückführung derselben (Wandelung) in Frage kommen.

10. Handhabung

Bei Abluftsystemen in dichten Bauweisen muss während dem Abluftbetrieb genügend Zuluft gewährleistet sein. Dies kann durch ei n gekipptes Fenster oder durch eine bauseitige Einrichtung erfolgen. Für allfällige Querströmungen, die durch die baulichen Gegebenheiten entstehen können und da s Umluft System beeinträchtigen, lehnen wir jegliche Haftung ab. Es ist empfehlenswert, gerade bei Dampfabzugshauben mit Umluft, die Fettfilter wöchentlich in der Geschirrspülmaschine zu reinigen, um so möglichen Verfärbungen an der Decke/Wand entgegen zu wirken. Sämtliche technische Bedienungsanleitungen, Pflegehinweise, Merkblätter, etc. werden dem Kunden anlässlich der Hausübergabe von der Bauleitung abgegeben oder werden gesammelt in einer separaten Tasche im Kühlschrank hinterlegt.

11. Haftung

Für Schäden, welche auf ein Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, übernimmt die Hans Eisenring AG bei Vorliegen eines Versc huldens eine Haftung bis maximal zur Höhe des vereinbarten Vertrages, bzw. der Wertes der einzelnen Küche. Die Hans Eisenring AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung. Sie ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung (höhere Gewalt), bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Kunde hat in diesen Fällen keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.

12. Storno

Die Rücknahme von Waren setzt das schriftliche Einverständnis der Hans Eisenring AG voraus. Auf den Gutschriften für diese Wa renrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 10%. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann in jedem Fall nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Hans Eisenring AG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der Hans Eisenring AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er die Hans Eisenring AG mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Register gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

14. Rücktritt

Veränderungen in den Verhältnissen des Auftraggeber wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleit ung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen die Hans Eisenring AG zum sofortigen Rück tritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben der Hans Eisenring AG werden sofort zur Zahlung fällig.

15. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen n icht. Die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird auf der Homepage der Hans Eisenring AG (www.eisenring-kuechenbau.ch) veröffentlicht. Sie treten mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beide Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichen Gelegenheit zu einer schriftliche Stellungnahme zu geben. Zur Anwendung kommt ausschliesslich schweizerische Recht. Erfüllungsort und der Gerichtstand ist Sirnach, TG.

Hans Eisenring AG, Sirnach am 28. September 2021.